Aktualisiert am 01. Februar 2026 • 4 Min. Lesezeit
Der Erwerb von Grundeigentum durch Personen im Ausland ist in der Schweiz durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (die so genannte "Lex Koller") streng reguliert.
Grundsätzlich wird zwischen EU/EFTA-Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen unterschieden:
Hauptwohnsitze am tatsächlichen Lebensmittelschwerpunkt sind für niedergelassene Ausländer in der Regel bewilligungsfrei. Schwieriger verhält es sich mit Ferienhäusern, Zweitwohnungen und rein gewerblich genutzten Anlageimmobilien, die spezifischen Kontingents- und Verkaufsbeschränkungen unterliegen.
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