Aktualisiert am 10. Februar 2026 • 6 Min. Lesezeit
Ein Standard-Kaufvertrag des Notariats ist oft darauf ausgelegt, die Transaktion so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Leider bedeutet "reibungslos" oft: Zu Ungunsten der unerfahrenen Käufer-Partei.
Praktisch jeder Standardvertrag enthält die Floskel, dass jegliche Gewährleistung für Sachmängel ausgeschlossen wird. Dies bedeutet: Entdecken Sie nach Übergabe einen verdeckten Wasserschaden oder gefährlichen Schimmel, haften Sie komplett alleine, sofern Sie dem Verkäufer nicht Absicht oder Arglist nachweisen können (was ungemein schwer ist).
Oft fordern Makler astronomische Anzahlungen ohne Grundbucheintrag. Tritt der Käufer zurück, behält der Makler oft das Geld als "Entschädigung". Viele dieser Vereinbarungen sind eigentlich formungültig (schweizerisches Recht fordert öffentliche Beurkundung), werden jedoch trotzdem ungerechtfertigt durchgesetzt.
Was passiert, wenn der Verkäufer nicht rechtzeitig auszieht, Sie Ihre alte Wohnung aber bereits gekündigt haben? Ohne eine verabredete Konventionalstrafe im Kaufvertrag sitzen Sie auf den Transaktions- und Unterkunftskosten fest.
Wir nehmen Verhandlungen mit der Gegenseite auf und integrieren rechtssichere Klauseln zu Ihrem Schutz.
Vertrag einsenden