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Vertragsoptimierung

Die 3 gefährlichsten Klauseln im Kaufvertrags-Entwurf

Aktualisiert am 10. Februar 2026 • 6 Min. Lesezeit

Rechtliche Prüfung des Vertrags

Ein Standard-Kaufvertrag des Notariats ist oft darauf ausgelegt, die Transaktion so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Leider bedeutet "reibungslos" oft: Zu Ungunsten der unerfahrenen Käufer-Partei.

1. Haftungsausschluss für Sachmängel ("Wie gesehen")

Praktisch jeder Standardvertrag enthält die Floskel, dass jegliche Gewährleistung für Sachmängel ausgeschlossen wird. Dies bedeutet: Entdecken Sie nach Übergabe einen verdeckten Wasserschaden oder gefährlichen Schimmel, haften Sie komplett alleine, sofern Sie dem Verkäufer nicht Absicht oder Arglist nachweisen können (was ungemein schwer ist).

2. Bindung an Reservationsvereinbarungen

Oft fordern Makler astronomische Anzahlungen ohne Grundbucheintrag. Tritt der Käufer zurück, behält der Makler oft das Geld als "Entschädigung". Viele dieser Vereinbarungen sind eigentlich formungültig (schweizerisches Recht fordert öffentliche Beurkundung), werden jedoch trotzdem ungerechtfertigt durchgesetzt.

3. Unklarheiten bei Übergabe-Verzögerung

Was passiert, wenn der Verkäufer nicht rechtzeitig auszieht, Sie Ihre alte Wohnung aber bereits gekündigt haben? Ohne eine verabredete Konventionalstrafe im Kaufvertrag sitzen Sie auf den Transaktions- und Unterkunftskosten fest.

Rechtsschutz durch Q-REALTORS

Wir nehmen Verhandlungen mit der Gegenseite auf und integrieren rechtssichere Klauseln zu Ihrem Schutz.

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