Aktualisiert am 15. Februar 2026 • 5 Min. Lesezeit
Grundsätzlich ist beim Verkauf einer Liegenschaft in der Schweiz der durch das Geschäft erzielte Gewinn steuerpflichtig. Die so genannte Grundstückgewinnsteuer wird von den Gemeinden des entsprechenden Kantons erhoben.
Was viele Haus- und Wohnungskäufer nicht wissen: Wenn der Verkäufer nach der Abwicklung der Transaktion die fällige Grundstückgewinnsteuer nicht begleicht, steht der Staat keineswegs mit leeren Händen da. Das kantonale Baurecht sieht fast flächendeckend ein gesetzliches Pfandrecht auf dem Grundstück selbst vor.
Für Sie als neuen Eigentümer bedeutet das konkret: Das Finanzamt kann von Ihnen die Begleichung der Steuerschuld des Verkäufers einfordern oder im Extremfall die Zwangsvollstreckung Ihrer neuen Immobilie einleiten. Das kann extrem teuer werden, da diese Steuerlasten oft sechsstellige Beträge erreichen.
Um dieses Risiko auszuschalten, raten unsere Anwälte dringend dazu, verbindliche Vorkehrungen direkt in den notariellen Kaufvertrag aufzunehmen:
Unser All-Inclusive Schutzpaket beinhaltet die exakte Analyse und Vorkalkulation der Grundstückgewinnsteuer.
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